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MED. GRUNDVERSORGUNG

Die Sozialhilfe sichert die medizinische Grundversorgung der Betroffenen. Dazu gehören die Übernahme der obligatorischen Grundversicherung bis zu einer gewissen Prämienhöhe sowie der Selbstbehalte und Franchisen. Diese Kosten sind nicht im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten.

Zusatzversicherungen

Der Sozialdienst bezahlt keine Zusatzversicherungen der Krankenkasse. Diese gehen voll zu Lasten der unterstützten Person.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung, sofern keine Versicherung beim Arbeitgeber besteht, wird von der Sozialhilfe im Rahmen der Krankenkassenprämien übernommen.

Zahnbehandlungen

Zahnmedizinische Behandlungen benötigen vor Behandlungsbeginn eine Kostengutsprache der betreffenden Sozialbehörde. Ohne entsprechende Gutsprache wird keine Rechnung übernommen, ausgenommen sind Notfallbehandlungen.

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Impressum

Sozialdienst des Bezirks Kulm
Hauptstrasse 186
5732 Zetzwil
Tel. 062 767 10 80
E-Mail

 

Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen
Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen

 

Wenden Sie sich im Notfall bitte an folgende Stellen:
Polizei Tel. 117
Familiengericht Kulm Tel. 062 768 55 55
Frauenhaus Aargau Tel. 062 823 86 00
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Notfall
Tel. 056 462 21 20
Kinderspital Aarau Tel. 056 486 37 05
   
Jemand zum Reden in der Not 24 h
Elternnotruf Tel. 062 835 45 50
Die dargebotene Hand Tel. 143
Pro Juventute Jugend Nottelefon Tel. 147
   
   
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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