Melderechte und –pflichten
Jede Person kann Meldung beim zuständigen Familiengericht einreichen, wenn eine erwachsene Person oder ein Kind hilfsbedürftig erscheint. Dann klärt das Familiengericht die Situation umfassend ab. Solche Gefährdungsmeldungen können mündlich oder schriftlich eingereicht werden beim:
Familiengericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55
Wann liegt bei einer erwachsenen Person eine Gefährdung vor?
Bei Erwachsenen liegt eine Gefährdung vor, wenn sie aufgrund ihrer gesundheitlichen oder persönlichen Situation nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu besorgen oder ihre Rechte wahrzunehmen. Die Ursachen von Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein, wie beispielsweise eine geistige Behinderung, psychische oder körperliche Krankheiten.
Sozialdienst des Bezirks Kulm
Hauptstrasse 186
5732 Zetzwil
Tel. 062 767 10 80
E-Mail
Öffnungszeiten | |||
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr | |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr | |
Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr | geschlossen |
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Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr | |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr | geschlossen |
Feiertage |
Wenden Sie sich im Notfall bitte an folgende Stellen: |
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Polizei | Tel. 117 |
Familiengericht Kulm | Tel. 062 768 55 55 |
Frauenhaus Aargau | Tel. 062 823 86 00 |
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Notfall |
Tel. 056 462 21 20 |
Kinderspital Aarau | Tel. 056 486 37 05 |
Jemand zum Reden in der Not 24 h | |
Elternnotruf | Tel. 062 835 45 50 |
Die dargebotene Hand | Tel. 143 |
Pro Juventute Jugend Nottelefon | Tel. 147 |