GEFÄHRDUNGSMELDUNG

Melderechte und –pflichten

Jede Person kann Meldung beim zuständigen Familiengericht einreichen, wenn eine erwachsene Person oder ein Kind hilfsbedürftig erscheint. Dann klärt das Familiengericht die Situation umfassend ab. Solche Gefährdungsmeldungen können mündlich oder schriftlich eingereicht werden beim:


Familiengericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55


Wann liegt bei einer erwachsenen Person eine Gefährdung vor?

Bei Erwachsenen liegt eine Gefährdung vor, wenn sie aufgrund ihrer gesundheitlichen oder persönlichen Situation nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu besorgen oder ihre Rechte wahrzunehmen. Die Ursachen von Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein, wie beispielsweise eine geistige Behinderung, psychische oder körperliche Krankheiten.