GEFÄHRDUNGSMELDUNG

Melderechte und –pflichten

Jede Person kann Meldung beim zuständigen Familiengericht einreichen, wenn eine erwachsene Person oder ein Kind hilfsbedürftig erscheint. Dann klärt das Familiengericht die Situation umfassend ab. Solche Gefährdungsmeldungen können mündlich oder schriftlich eingereicht werden beim:

Familiengericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Telefon 062 768 55 55