SOZIALHILFE

Die Sozialhilfe sichert die materielle Existenz der Einwohnerinnen und Einwohner (Lebensunterhalt, Wohnung und medizinische Grundversorgung). Liegt eine Notlage vor und sind alle möglichen Hilfsquellen ausgeschöpft, kann auf Gesuch hin finanzielle Unterstützung bewilligt werden. Voraussetzung dazu ist eine ausgewiesene Bedürftigkeit. Eine Bevorschussung kann ausgerichtet werden, wenn jemand arbeitslos, behindert oder krank ist, und die Versicherung erst mit Verzögerung Leistungen erbringt. Ziel der Sozialhilfe ist die wirtschaftliche und soziale Integration der Hilfesuchenden.