MED. GRUNDVERSORGUNG

Die Sozialhilfe sichert die medizinische Grundversorgung der Betroffenen. Dazu gehören die Übernahme der obligatorischen Grundversicherung bis zu einer gewissen Prämienhöhe sowie der Selbstbehalte und Franchisen. Diese Kosten sind nicht im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten.

Zusatzversicherungen

Der Sozialdienst bezahlt keine Zusatzversicherungen der Krankenkasse. Diese gehen voll zu Lasten der unterstützten Person.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung, sofern keine Versicherung beim Arbeitgeber besteht, wird von der Sozialhilfe im Rahmen der Krankenkassenprämien übernommen.

Zahnbehandlungen

Zahnmedizinische Behandlungen benötigen vor Behandlungsbeginn eine Kostengutsprache der betreffenden Sozialbehörde. Ohne entsprechende Gutsprache wird keine Rechnung übernommen, ausgenommen sind Notfallbehandlungen.