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RÜCKERSTATTUNG

Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen haben, sind zu deren Rückerstattung verpflichtet,

  • wenn sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben und ihnen eine Rückerstattung zugemutet werden kann;
  • wenn bei vorhandenem Vermögen wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen wurde, das Vermögen ganz oder teilweise realisierbar wird und eine Rückerstattung zugemutet werden kann;
  • wenn wirtschaftliche Hilfe im Hinblick auf bevorstehende Versicherungsleistungen bezogen wurde. In diesem Fall ist in der Regel eine Abtretung zu unterzeichnen, die den Leistungserbringer zur direkten Zahlung an den Sozialdienst anweist;
  • wenn die Bedürftigkeit in grober Weise selbst verschuldet wurde;
  • wenn die wirtschaftliche Hilfe unrechtmässig bezogen wurde. In diesem Falle wird die bezogene Sozialhilfe unabhängig von der finanziellen Lage sofort und verzinst zur Rückerstattung fällig.
  • Die einer Ehefrau oder einem Ehemann gewährte wirtschaftliche Sozialhilfe ist vom jeweiligen Partner im Rahmen der ihm familienrechtlich obliegenden Unterhalts- und Beistandspflichten zurückzuerstatten, sofern ein Rückerstattungsgrund nach Art. 40 SHG vorliegt.
  • Nicht rückerstattungspflichtig ist die wirtschaftliche Sozialhilfe für minderjährige Personen und für volljährige Personen bis zum Abschluss der ordentlichen Erstausbildung sowie die während der Teilnahme an einer vertraglich vereinbarten Integrationsmassnahme gewährten Hilfe.
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Impressum

Sozialdienst des Bezirks Kulm
Hauptstrasse 186
5732 Zetzwil
Tel. 062 767 10 80
E-Mail

 

Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen
Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen

 

Feiertage
Der Sozialdienst des Bezirks Kulm bleibt vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen. Wenden Sie sich im Notfall an nachfolgende Stellen.

 

Wenden Sie sich im Notfall bitte an folgende Stellen:
Polizei Tel. 117
Familiengericht Kulm Tel. 062 768 55 55
Frauenhaus Aargau Tel. 062 823 86 00
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Notfall
Tel. 056 462 21 20
Kinderspital Aarau Tel. 056 486 37 05
   
Jemand zum Reden in der Not 24 h
Elternnotruf Tel. 062 835 45 50
Die dargebotene Hand Tel. 143
Pro Juventute Jugend Nottelefon Tel. 147
   
   
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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