SITUATIONSBEDINGTE LEISTUNGEN

Situationsbedingte Leistungen werden nur dann ausbezahlt, wenn besondere gesundheitliche, wirtschaftliche und familiäre Umstände dies rechtfertigen. Es besteht kein gesetzmässiger Anspruch.

Situationsbedingte Leistungen haben ihre Ursache in einer besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und familiären Lage einer unterstützten Person. Sie umfassen krankheits- und behinderungsbedingte Spezialauslagen, Erwerbsunkosten (bei Erwerbstätigen und Teilnehmenden von Integrationsmassnahmen), Fremdbetreuung von Kindern (bei Erwerbstätigen), Kosten für Schule, Kurse und Ausbildungen, sofern sie nicht bereits im Grundbedarf enthalten oder über Stipendien abgedeckt sind.

Diese Situationen sind vorgängig mit dem zuständigen Sozialarbeiter / der zuständigen Sozialarbeiterin zu besprechen sowie durch die Sozialbehörden bewilligen zu lassen.