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SKOS-RICHTLINEN

Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Dabei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe.

Die SKOS-Richtlinien werden durch die kantonale Gesetzgebung und die Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.

  • Die SKOS-Richtlinien sind ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für Sozialdienste und Sozialbehörden.
  • Die SKOS-Richtlinien fördern die Rechtsgleichheit und -sicherheit über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus.
  • Die SKOS-Richtlinien definieren das soziale Existenzminimum. Sie sind in der schweizerischen Sozialpolitik zu einer zentralen Richtgrösse geworden.
  • Die SKOS-Richtlinien berücksichtigen die allgemeine und regionale Entwicklung der Schweizerischen Sozialpolitik.
  • Die SKOS-Richtlinien stellen Empfehlungen dar. Die Gesetzgebung geht diesen Richtlinien vor.


Die SKOS-Richtlinien können auf der Homepage der SKOS eingesehen werden.

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Impressum

Sozialdienst des Bezirks Kulm
Hauptstrasse 186
5732 Zetzwil
Tel. 062 767 10 80
E-Mail

 

Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen
Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen

 

Wenden Sie sich im Notfall bitte an folgende Stellen:
Polizei Tel. 117
Familiengericht Kulm Tel. 062 768 55 55
Frauenhaus Aargau Tel. 062 823 86 00
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Notfall
Tel. 056 462 21 20
Kinderspital Aarau Tel. 056 486 37 05
   
Jemand zum Reden in der Not 24 h
Elternnotruf Tel. 062 835 45 50
Die dargebotene Hand Tel. 143
Pro Juventute Jugend Nottelefon Tel. 147
   
   
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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