SOZIALHILFE

Die Sozialhilfe-Berechnungen erfolgen einheitlich nach den SKOS-Richtlinien und decken den unmittelbaren Lebensbedarf. Der errechnete Bedarf wird den gesamten Einkünften gegenübergestellt. Eine allfällige Differenz wird als Sozialhilfe ausbezahlt. Ausbildungskosten, Steuern oder Schulden werden nicht berücksichtigt.

Sozialhilfeleistungen setzen sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt (Grundbedarf- Nahrungsmittel, Kleider, Verkehrsauslagen, Ausgaben für die laufende Haushaltsführung), den Wohnkosten, der medizinischen Grundversorgung und in bestimmten Fällen situationsbedingten Leistungen. Je nach Situation kommen Leistungen mit Anreizcharakter wie Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen hinzu.