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ZULAGEN

Leistungsbezogene Integrationszulage

Teilnehmerinnen und Teilnehmer von sozialen oder beruflichen Integrationsmassnahmen erhalten eine Integrationszulage. Diese Zulage mit Anreizcharakter beträgt CHF 200.00 bei einem 100%-Pensum. Wer nicht kooperiert oder die Teilnahme an einer entsprechenden Massnahme verweigert, erhält keine Zulage oder muss gar mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen.

Einkommensfreibetrag

Einer erwerbstätigen Person, die Sozialhilfe bezieht, wird im Sinne eines Anreizes ein Einkommensfreibetrag gewährt, damit sie gegenüber nicht erwerbstätigen Sozialhilfebeziehenden bessergestellt ist. Im Verhältnis zum Arbeitspensum wird ein Betrag von CHF 400.00 bei einem 100%-Pensum vergütet.

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Impressum

Sozialdienst des Bezirks Kulm
Hauptstrasse 186
5732 Zetzwil
Tel. 062 767 10 80
E-Mail

 

Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen
Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen

 

Wenden Sie sich im Notfall bitte an folgende Stellen:
Polizei Tel. 117
Familiengericht Kulm Tel. 062 768 55 55
Frauenhaus Aargau Tel. 062 823 86 00
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Notfall
Tel. 056 462 21 20
Kinderspital Aarau Tel. 056 486 37 05
   
Jemand zum Reden in der Not 24 h
Elternnotruf Tel. 062 835 45 50
Die dargebotene Hand Tel. 143
Pro Juventute Jugend Nottelefon Tel. 147
   
   
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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