Leistungsbezogene Integrationszulage
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von sozialen oder beruflichen Integrationsmassnahmen erhalten eine Integrationszulage. Diese Zulage mit Anreizcharakter beträgt CHF 200.00 bei einem 100%-Pensum. Wer nicht kooperiert oder die Teilnahme an einer entsprechenden Massnahme verweigert, erhält keine Zulage oder muss gar mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen.
Einkommensfreibetrag
Einer erwerbstätigen Person, die Sozialhilfe bezieht, wird im Sinne eines Anreizes ein Einkommensfreibetrag gewährt, damit sie gegenüber nicht erwerbstätigen Sozialhilfebeziehenden bessergestellt ist. Im Verhältnis zum Arbeitspensum wird ein Betrag von CHF 400.00 bei einem 100%-Pensum vergütet.
Sozialdienst des Bezirks Kulm
Hauptstrasse 186
5732 Zetzwil
Tel. 062 767 10 80
E-Mail
Öffnungszeiten | |||
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr | |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr | |
Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr | geschlossen |
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Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr | |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr | geschlossen |
Feiertage |
Wenden Sie sich im Notfall bitte an folgende Stellen: |
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Polizei | Tel. 117 |
Familiengericht Kulm | Tel. 062 768 55 55 |
Frauenhaus Aargau | Tel. 062 823 86 00 |
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Notfall |
Tel. 056 462 21 20 |
Kinderspital Aarau | Tel. 056 486 37 05 |
Jemand zum Reden in der Not 24 h | |
Elternnotruf | Tel. 062 835 45 50 |
Die dargebotene Hand | Tel. 143 |
Pro Juventute Jugend Nottelefon | Tel. 147 |