ZULAGEN

Leistungsbezogene Integrationszulage

Teilnehmerinnen und Teilnehmer von sozialen oder beruflichen Integrationsmassnahmen erhalten eine Integrationszulage. Diese Zulage mit Anreizcharakter beträgt CHF 200.00 bei einem 100%-Pensum. Wer nicht kooperiert oder die Teilnahme an einer entsprechenden Massnahme verweigert, erhält keine Zulage oder muss gar mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen.

Einkommensfreibetrag

Einer erwerbstätigen Person, die Sozialhilfe bezieht, wird im Sinne eines Anreizes ein Einkommensfreibetrag gewährt, damit sie gegenüber nicht erwerbstätigen Sozialhilfebeziehenden bessergestellt ist. Im Verhältnis zum Arbeitspensum wird ein Betrag von CHF 400.00 bei einem 100%-Pensum vergütet.